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Seit dem 18.04.2018 ist die DUAG korporatives Mitglied beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband. Damit können nun DUAG-Mitglieder die Leistungen der Rechtsberatungsgesellschaft “Rechte behinderter Menschen” (rbm) kostenfrei nutzen.
 

Alles Wichtige in Sachen, Beratung, Widersprüche oder ein mögliches Klageverfahren sind für Sie durch Ihren Mitgliedsbeitrag bei der DUAG abgedeckt. Wird z.B. ein Klageverfahren durch die rbm gewonnen, vereinnahmen diese die Gerichtskosten etc. – bei einem negativen Ausgang verbleiben die Kosten beim rbm.

Positiv für das Mitglied: Für die DUAG oder das Mitglied entstehen keine Kosten! 

Positiv für die Geschäftsstelle: Eine immense Entlastung zur Thematik “Sozialrecht”!